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Klavier- und Musiktheorieunterricht: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Actualizado: hace 5 días

Iván Rolón

1. Die Teilnahme an Klavier- und Musiktheorieunterrichts setzt die Akzeptanz der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.


2. Der Unterricht beginnt nach einer kostenlosen Probestunde, die im vereinbarten Zeitfenster und unter den im Kontaktformular gewählten Bedingungen stattfindet. Diese Bedingungen sind:

  • Frequenz des Unterrichts: wöchentlich, zweimal pro Monat, monatlich oder zweimal pro Woche,

  • Unterrichtsmodalität: online oder persönlich beim Lehrer zu Hause (Düsseldorf, Deutschland).

  • Unterrichtsdauer: 30, 45, 60 oder 90 Minuten,

  • Zahlungsmodalität: monatlich, als 10er-Paket oder pro Unterrichtsstunde


3. Nach Beginn des Unterrichts wird der Unterrichtsplan mit der vereinbarten Frequenz, Modalität, Dauer und Zahlungmodalität reserviert.


4. Der Lehrer verpflichtet sich, den Unterricht zum vereinbarten Zeitpunkt und unter den vereinbarten Bedingungen zu erteilen, Aufgaben zu korrigieren und Fragen der Schüler/innen synchron und/oder asynchron zu beantworten.


5. Auf Wunsch beider Parteien können Änderungen des Zeitplans, Frequenz, Modalität, Dauer oder Zahlungsmodalität mit einer Frist von einem Monat vereinbart werden. Änderungen, die vor Ablauf dieser Frist vorgenommen werden, bedürfen der Zustimmung beider Parteien.


6. Der Lehrer verpflichtet sich, eine Rechnung gemäß der gewählten Zahlungsmodalität und mit den vereinbarten Preisen für die Stunden, Prüfungen oder Materialien auszustellen.


7. Der/die Schüler/Schülerin verpflichtet sich, auf seinen/ihren Namen ausgestellte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen in bar, per Banküberweisung oder via PayPal zu begleichen.


8. Bei monatlicher Zahlung wird ein Dauerauftrag mit dem vereinbarten Betrag eingerichtet. Diese Option umfasst die vereinbarten wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Stunden sowie eine vierwöchige Pause, die – je nach Vereinbarung – aufeinanderfolgend oder nicht aufeinanderfolgend sein kann.


9. Wenn eine der Parteien die Absage einer Stunde wünscht, verpflichtet sie sich, dies mindestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen. Bei monatlicher Zahlung bleibt die vereinbarte Abrechnung gültig, die Stunden können jedoch zu einem für beide Seiten passenden Zeitpunkt neu terminiert werden.


10. Der Lehrer ist nicht verpflichtet, am selben Tag ausgefallene oder unentschuldigt abwesende Kurse nachzuholen.


11. Bei monatlicher Zahlung besteht keine Verpflichtung, an offiziellen Feiertagen Unterricht anzubieten.


12. Bei verspäteter Ankunft eines/einer Schüler/Schülerin ist der Lehrer nicht verpflichtet, den Unterricht über die geplante Endzeit hinaus zu verlängern.


13. Der/Die Schüler/Schülerin verpflichtet sich, die vom Lehrer bereitgestellten Materialien für den persönlichen Gebrauch zu erwerben. Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Materialien ist ohne Zustimmung des Lehrers untersagt.


14. Die vom Lehrer bereitgestellten Materialien sind nicht verpflichtend und können durch andere Materialien ersetzt oder ergänzt werden. Der/Die Schüler/Schülerin verpflichtet sich, diese Ersatz- oder Ergänzungsmaterialien auf eigene Kosten zu erwerben.


15. Der Unterricht wird individuell auf Alter, Niveau, Bedürfnisse und Interessen jedes/jeder Schülers/Schülerin abgestimmt. Diese individuelle Gestaltung liegt im Ermessen des Lehrers und erfolgt auf Wunsch des/der Schülers/Schülerin.


16. Die Schüler dürfen im Unterrichtsraum Kompositionen und Aufnahmen erstellen, einschließlich Partituren, Audio- oder Videobearbeitungen. Diese Aufnahmen dürfen für den persönlichen Gebrauch aufbewahrt werden. Das Material wird vom Lehrer weder gespeichert noch weitergegeben.


17. Nach Abschluss aller für die jeweilige Stufe vorgesehenen Aktivitäten können die Schüler eine Prüfung ablegen. Der Lehrer sendet die detaillierten Ergebnisse schriftlich zusammen mit einer Leistungsbeurteilung aus dem Unterricht und Empfehlungen für die weitere Förderung. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die weitere Teilnahme am Unterricht.


18. Die Teilnahme an Schülerkonzerten wird als Unterrichtsstunde berechnet. Die Gebühr deckt die Kosten für Veranstaltungsort und Organisation ab. Die Teilnahme ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die weitere Teilnahme am Unterricht.


19. Eine vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung des Unterrichts kann auf Antrag beider Parteien mit einer Frist von mindestens einem Monat schriftlich vereinbart werden.


20. Der Lehrer behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu aktualisieren und den Schüler mindestens einen Monat im Voraus zu benachrichtigen.


Preisliste

Preisliste für Tests

Die Materialpreisliste finden Sie unter folgendem Link.

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